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Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren GrenzgebietenDas rasch zunehmende Wissen und die technologische Entwicklung in der Biomedizin ebenso wie Verteilungsprobleme bei relativer Ressourcenknappheit stellen die Gesellschaft in zunehmendem Maß vor ethische Fragen. Unterschiedliche Weltanschauungen erlauben häufig keine eindeutigen Antworten. Dennoch sind Entscheidungen zu treffen. In den meisten Fällen ist hierzu auch die Ärzteschaft gefragt. In Deutschland hat aus diesem Grund der Vorstand der Bundesärztekammer am 18. März 1994 die Einrichtung einer unabhängigen Zentralen Ethikkommission beschlossen. Ihre Aufgaben sind im Statut festgelegt. Die darin vorgesehenen 16 Mitglieder müssen über wissenschaftliche Fachkompetenz und Erfahrung mit der zu behandelnden Problematik des Verhältnisses von medizinischer Forschung und Ethik verfügen. Die Amtsperiode beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Die Zentrale Ethikkommission hat im Juli 1995 ihre Tätigkeit aufgenommen. Stellungnahmen zu verschiedenen Themen sind inzwischen im Deutschen Ärzteblatt erschienen. © Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer |
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